Die Finma sieht Bitcoin-Automaten als Geldwäscherei-Vehikel für Drogendealer: Nun zieht eine Betreiberin gegen die Behörde vor Gericht

AI-generierte Zusammenfasssung des NZZ Artikels von Lorenz Honegger

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Regeln für den Gebrauch von Bitcoin-Automaten verschärft, um Geldwäsche zu verhindern. Betreiber müssen nun einen Identifikationsprozess für jeden Kunden durchführen, der innerhalb von 30 Tagen mehr als 1000 Franken in Bitcoin umtauscht. Dies ist eine Verschärfung der bereits 2021 eingeführten Regel, die anonyme Krypto-Geldwechsel von 5000 auf 1000 Franken pro Transaktion begrenzte. Die Betreibergesellschaft Bity SA hat gegen diese Regelung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, da sie eine Ungleichbehandlung gegenüber traditionellen Geldwechselbüros sieht, für die eine höhere Limite von 5000 Franken pro Wechselgeschäft ohne zeitliche Beschränkung gilt.

Aus dem E-Paper vom 28.07.2023 Link zum Originalartikel auf nzz.ch